DAS IMMOPLEX-GUTACHTEN
Die Liegenschaftsbewertung
Sie möchten wissen,
wieviel eine Immobilie an Wert hat?
Wir erstellen Ihnen für jede Immobilie (zB. Einfamilienhaus, Wohnung, Zinshaus, usw...) das passende Gutachten / Liegenschaftsbewertung!
Nach unseren Erfahrungen nach werden Immobilienbewertungen oft unter folgenden Voraussetzungen benötigt:
- Vor dem Verkauf einer Immobilie wird der Verkehrswert bzw. der Marktwert für die Präsentation am Immobilienmarkt errechnet.
- Sie möchten selbst eine Immobilie kaufen und sind sich UNSICHER,
dass der Verkaufspreis den tatsächlichen Wert entspricht. - Bei einer Scheidung soll beispielsweise das gemeinsam erbaute Haus einem Ehepartner gehören oder verkauft werden? Wir ermitteln neutral den Wert und schaffen somit die Voraussetzung für eine gute Lösung.
- Bei einer Schenkung einer Immobilie. Wir ermitteln ebenfalls neutral den Wert und schaffen somit die Voraussetzung für eine gute Lösung.
- Für das Finanzamt – bei einer Liegenschaft, die man zB. vermietet hat oder auch für den gewerblichen Bestand
- Für Erben / Verlassenschaft – Es bestehen zB. Unklarheiten bezüglich der Wertigkeit einer Immobilie: Hier ermitteln wir ebenfalls neutral den Wert und stehen Ihnen = den Erben mit guten Tipps mit unseren Erfahrungen beratend zur Seite.
Die Erstberatung dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Gerne erstellen wir Ihnen für die jeweilige beanspruchte und benötigte Immobilienbewertung einen Kostenvoranschlag.
Sollte es zu einer Vermittlungs-Beauftragung kommen entstehen Ihnen keine KOSTEN (*).
Ihr Profi für die Liegenschaftsbewertung - GUTACHTENERSTELLUNG
Folgende Bewertungsverfahren werden in unserem Haus angeboten:
- Das VERKEHRSWERT-Verfahren
Nachdem die Bewertung dieser angeführten Verfahren durchgeführt wurde, kommt es zur Ermittlung des Verkehrswertes. Dieses erfolgt nach den Ablaufschemen (Quelle: Liegenschaftsbewertungen – Heimo Kranewitter 6. Auflage) wie im 6. Kapitel: Ermittlung des Verkehrswerts im Sachwertverfahren (ab Seite 63). Der Verkehrswert ist jener Preis, der bei Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. - Das VERGLEICHSWERT-Verfahren
Tatsächlich erzielte Kaufpreise, die in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden, werden herangezogen. Das Verfahren eignet sich für unbebaute Grundstücke. Das Vergleichswertverfahren ist auch im Sachwertverfahren zur Ermittlung des Bodenwertes heranzuziehen, das auch im Ertragswertverfahren zur Anwendung gelangen kann. - Das SACHWERT-Verfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile (zum Beispiel Außenanlagen) sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache ermittelt. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei Liegenschaften herangezogen, die der Eigennutzung dienen, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser. - Das ERTRAGSWERT-Verfahren
Mithilfe des Ertragswertverfahrens werden bebaute Liegenschaften bewertet, deren Nutzung es in erster Linie ist, aus den Erträgen über die Bewirtschaftskosten hinaus eine angemessene Verzinsung des Kapitals zu erzielen. Das Verfahren eignet sich gut zum Beispiel für Zinshäuser, Liegenschaften mit Geschäften, usw.
Für die Immobilienbewertung (Häuser, Eigentumswohnungen, Zinshäuser, Grundstücke, Gewerbeliegenschaften, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften, etc.) sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren in Betracht.
„Wenn es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert der Sache bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden.“ (Quelle: LBG - Liegenschaftsbewertungsgesetz)
Die Erstberatung dafür in unserer Kanzlei ist kostenlos und unverbindlich bzw. sollte es zu einer Vermittlungs-Beauftragung dadurch kommen ebenfalls. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die jeweilige beanspruchte Bewertung.
Unser Geschäftsführer, Martin Hauer wird das passende Verfahren für Ihre Immobilie finden und Ihr Gutachten erstellen!
Fragen Sie in unserer Immobilienmakler-Kanzlei nach dem „Berufsausweis für Immobilienmakler“ = „IMMOBILIENCARD“.
Bei weiteren Fragen rund um die Liegenschaftsbewertung stehen wir Ihnen selbstverständlich fachkompetent zur Seite.
Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ihr Experte dafür:
Herr Martin Hauer, akad. IM, CEO
Tel.: 0676/3742200
Email: office@immoplex.at
Jetzt hier Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren!
Immobilienbewertungsgutachten anfordern!
Die Erstberatung dazu ist kostenlos und unverbindlich.
ANGEBOT:
Für ein Kurzgutachten zu einer Immobilie (zB. für eine Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) dürfen wir Ihnen EUR 600,- inkl. 20% USt. anbieten (bei Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser, usw. können Sie uns gerne eine Kostenanfrage stellen).
(*) SOLLTE ES ZU EINER VERMITTLUNGSBEAUFTRAGUNG KOMMEN IST DAS GUTACHTEN KOSTENLOS!!!
(Die Beauftragung dazu muss spätestens innerhalb von 8 Wochen nach der Bewertung erfolgen, ansonsten werden Ihnen die angefallenen Kosten in Rechnung gestellt)